EuGH: Keine Cookie-Speicherung ohne aktive Einwilligung des Internetnutzers

Es liegt keine wirksame Einwilligung des Internetnutzers in das Speichern von Cookies vor, wenn der Anbieter der Web-Seite ein Ankreuzkästchen mit einem voreingestellten Häkchen verwendet. Die Erlaubnis zum Setzen von Cookies erfordere vielmehr die aktive Einwilligung des Internetnutzers, betonte der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Urteil vom 01.10.2019  (Az.: C-673/17).

Google Webfonts DSGVO konform einsetzen

GOOGLE FONTS DSGVO-KONFORM AUF DEM EIGENEN WEBSERVER NUTZEN

Bei der Nutzung von Google Fonts, werden die Schriften für jeden Webbesucher von den Google Servern geladen. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten schon beim Aufruf der Seite an einen Dritten weitergegeben werden und das ohne Einverständnis des Benutzers der Webseite.